
Feuerwehr Besoldung Sachsen-Anhalt 2026: Tabellen & Zulagen
Feuerwehrbeamter in Sachsen-Anhalt 2026: Aktuelles Grundgehalt A7–A13 nach BesG LSA, Zulagen und Ländervergleich.
Feuerwehrbeamte in Sachsen-Anhalt werden nach dem Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BesG LSA) bezahlt. Wie viel am Monatsende auf dem Konto landet, hängt vor allem von zwei Größen ab: der Besoldungsgruppe (A7 bis A13) und der Erfahrungsstufe, die mit den Dienstjahren steigt. Betroffen sind vor allem die Beamtinnen und Beamten der kommunalen Berufsfeuerwehren im Einsatzdienst – etwa in Magdeburg, Halle (Saale) oder Dessau-Roßlau. Hinzu kommen feuerwehrspezifische Zulagen. Für die Krankenversicherung gilt in Sachsen-Anhalt das Beihilfesystem, ergänzt um eine private Restkostenversicherung. Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Grundgehaltstabellen (Stand 01.04.2026), einen Überblick über die wichtigsten Zulagen, ein nachvollziehbares Rechenbeispiel sowie Antworten auf häufige Fragen. So lässt sich realistisch einschätzen, was ein Einstieg oder Aufstieg bei der Berufsfeuerwehr in Sachsen-Anhalt finanziell bedeutet – und wo das Land im bundesweiten Vergleich steht.
Besoldungstabelle Feuerwehr Sachsen-Anhalt 2026 (A7–A10)
Das Grundgehalt bildet den festen Kern der Besoldung. Die folgende Tabelle zeigt das monatliche Bruttogrundgehalt – also den Betrag ohne Zulagen – für die typischen Feuerwehr-Besoldungsgruppen A7 bis A10. Lesen Sie die Werte spaltenweise: Ganz links steht die Besoldungsgruppe mit dem üblichen Dienstgrad, danach das Gehalt beim Einstieg (Stufe 1), in einer mittleren Erfahrungsstufe (Stufe 5) und in der Höchststufe. Mit jedem Aufstieg innerhalb einer Gruppe wächst das Gehalt automatisch, ohne dass eine Beförderung nötig ist. Wie sich die Besoldung in den einzelnen Ländern unterscheidet, zeigt unser Bundesländer-Vergleich.
| Besoldungsgruppe | Dienstgrad | Stufe 1 (€) | Stufe 5 (€) | Höchststufe (€) |
|---|---|---|---|---|
| A7 | Brandmeister | 2.978,12 | 3.402,32 | 3.688,86 |
| A8 | Oberbrandmeister | 3.134,51 | 3.675,49 | 3.984,63 |
| A9 | Hauptbrandmeister | 3.308,03 | 3.890,59 | 4.219,19 |
| A10 | Brandoberinspektor | 3.527,08 | 4.266,83 | 4.695,73 |
Ein Beispiel zur Einordnung: Ein Brandmeister in A7 startet mit 2.978,12 € und erreicht in der Höchststufe 3.688,86 € – allein über die Erfahrungsstufen kommen also rund 710 € monatlich hinzu. Diese Tabelle ist die verkündete, ab dem 01.04.2026 gültige Fassung; andere Bundesländer und der Bund haben teils abweichende Stufenzahlen und Anpassungstermine, weshalb ein reiner Zahlenvergleich zwischen den Ländern nur eingeschränkt aussagekräftig ist. Für das tatsächliche Nettoeinkommen sind neben dem Grundgehalt die Zulagen sowie das Krankenversicherungssystem entscheidend. Einen allgemeinen Überblick liefert unser Ratgeber zum Feuerwehr-Gehalt.
Feuerwehrspezifische Zulagen in Sachsen-Anhalt
Zum Grundgehalt kommen mehrere Zulagen hinzu, die typisch für den Feuerwehrdienst sind und das monatliche Einkommen spürbar erhöhen. Die beiden wichtigsten sind die Feuerwehrzulage und – für Beschäftigte im rollierenden Schichtsystem – die Wechselschichtzulage:
| Zulage | Monatsbetrag (ca.) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Feuerwehrzulage | 152,86 € | Aktiver Feuerwehrdienst (voller Satz nach 2 Dienstjahren) |
| Wechselschichtzulage | ca. 102 € | Vollständiger Wechselschichtdienst |
Beispiel (Näherungswert): Ein Brandmeister in der Besoldungsgruppe A7, Stufe 5, kommt auf ein Grundgehalt von 3.402,32 €. Zusammen mit der Feuerwehrzulage von 152,86 € und einer Wechselschichtzulage von 102,26 € ergibt das ein Bruttoeinkommen von rund 3.657 € im Monat – zuzüglich eines etwaigen Familienzuschlags und Kinderzulagen. Die tatsächliche Auszahlung hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und dem Beitrag zur privaten Restkostenversicherung ab; die genannten Werte sind Näherungswerte.
Jahressonderzahlung und Jahreseinkommen
Einmal im Jahr zahlt der Dienstherr eine Jahressonderzahlung, umgangssprachlich „Weihnachtsgeld“. In Sachsen-Anhalt wird sie im Dezember ausgezahlt und beträgt für die Besoldungsgruppen A5 bis A8 einen Festbetrag von 600 € plus 25,56 € je Kind. Rechnet man Grundgehalt, Feuerwehr- und Wechselschichtzulage sowie diese Sonderzahlung zusammen, liegt das Jahresbrutto eines A7-Beamten in der Höchststufe bei rund 48.000 €. Für die Netto-Betrachtung ist zusätzlich das Krankenversicherungssystem zu berücksichtigen – dazu weiter unten mehr.
Einordnung im bundesweiten Vergleich
Im Vergleich der 16 Bundesländer liegt Sachsen-Anhalt beim Einstiegsgehalt A7 (Stufe 1) mit rund 2.978 € im unteren Mittelfeld. Die Unterschiede zwischen den Ländern bewegen sich beim reinen Grundgehalt meist im Bereich weniger Hundert Euro pro Monat. Entscheidend für den tatsächlichen Netto-Vergleich sind jedoch drei weitere Faktoren: die feuerwehrspezifischen Zulagen, die Höhe der Jahressonderzahlung und vor allem das Krankenversicherungssystem – also die Frage, ob ein Land seinen Feuerwehrbeamten Heilfürsorge gewährt oder auf Beihilfe plus private Restkostenversicherung setzt. Wer verschiedene Länder gegenüberstellen möchte, sollte deshalb immer eine Gesamtrechnung aufstellen statt nur das Grundgehalt zu vergleichen. Die Details je Land finden Sie im Bundesländer-Vergleich.
Beförderung und Aufstiegswege
Wie im gesamten öffentlichen Dienst gilt auch bei der Feuerwehr in Sachsen-Anhalt das Laufbahnprinzip. Jede Beförderung hebt das Grundgehalt an und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft:
- Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg in A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen.
- Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg in A9g/A10 nach entsprechendem Abschluss, Aufstieg bis A13.
- Höherer Dienst: vom Brandrat (A13/A14) bis zum Branddirektor (B-Besoldung) – ein Studium ist hier Pflicht.
Häufige Fragen zur Feuerwehr-Besoldung in Sachsen-Anhalt
Wie viel verdient ein Brandmeister (A7) bei der Berufsfeuerwehr in Sachsen-Anhalt?
Das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A7 reicht von 2.978,12 € in Stufe 1 über 3.402,32 € in Stufe 5 bis 3.688,86 € in der Höchststufe (Stand 01.04.2026, brutto ohne Zulagen). Hinzu kommt die Feuerwehrzulage von 152,86 € monatlich sowie – bei vollständigem Wechselschichtdienst – die Wechselschichtzulage.
Haben Feuerwehrbeamte in Sachsen-Anhalt Heilfürsorge oder Beihilfe?
Feuerwehrbeamte in Sachsen-Anhalt erhalten Beihilfe – keine Heilfürsorge. Der von der Beihilfe nicht gedeckte Anteil muss über eine ergänzende private Krankenversicherung (Restkostenversicherung) abgesichert werden. Für junge Beamte liegen die Kosten dafür in der Regel bei rund 80–150 € im Monat.
Welche Zulagen gibt es bei der Feuerwehr in Sachsen-Anhalt?
Die wichtigste ist die Feuerwehrzulage in Höhe von 152,86 € monatlich, die aktiven Feuerwehrbeamten im vollen Satz nach zwei Dienstjahren zusteht. Wer vollständigen Wechselschichtdienst leistet, erhält zusätzlich eine Wechselschichtzulage von rund 102 € im Monat. Familienzuschlag und Kinderzulage können hinzukommen.
Wie hoch ist das Gehalt im gehobenen Dienst (A10) in Sachsen-Anhalt?
In der Besoldungsgruppe A10 – etwa als Brandoberinspektor – liegt das Grundgehalt zwischen 3.527,08 € in Stufe 1 und 4.695,73 € in der Höchststufe; in Stufe 5 sind es 4.266,83 €. Die Werte gelten brutto ohne Zulagen (Stand 01.04.2026).
Ab wann gilt die aktuelle Besoldungstabelle in Sachsen-Anhalt?
Die auf dieser Seite dargestellten Grundgehälter beruhen auf der verkündeten Besoldungstabelle, die ab dem 01.04.2026 gilt. Sachsen-Anhalt gehört damit – neben Berlin und Niedersachsen – zu den wenigen Ländern, für die bereits eine gültige 2026er-Tabelle vorliegt; in vielen anderen Ländern ist die Anpassung für 2026 noch nicht verkündet.
Weiterführende Artikel:
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt — Besoldungs- und Versorgungsrecht
- Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)