Feuerwehrbeamte in Sachsen-Anhalt werden nach dem BesG LSA besoldet. Die Grundgehälter richten sich nach Besoldungsgruppe (A7–A13) und Erfahrungsstufe. Hinzu kommen feuerwehrspezifische Zulagen, die das Nettoeinkommen spürbar erhöhen.
Besoldungsgruppen Feuerwehr Sachsen-Anhalt 2026
Die folgende Tabelle zeigt das Grundgehalt (brutto, ohne Zulagen) in drei Erfahrungsstufen je Besoldungsgruppe.
| Besoldungsgruppe | Dienstgrad | Stufe 1 (€) | Stufe 5 (€) | Höchststufe (€) |
|---|---|---|---|---|
| A7 | Brandmeister | ca. 2.671 | ca. 2.937 | ca. 3.207 |
| A8 | Oberbrandmeister | ca. 2.777 | ca. 3.054 | ca. 3.337 |
| A9 | Hauptbrandmeister | ca. 2.930 | ca. 3.224 | ca. 3.521 |
| A10 | Brandoberinspektor | ca. 3.173 | ca. 3.494 | ca. 3.820 |
Feuerwehrspezifische Zulagen in Sachsen-Anhalt
Zum Grundgehalt kommen mehrere Zulagen, die für Feuerwehrbeamte typisch sind:
| Zulage | Monatsbetrag (ca.) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Feuerwehrzulage | ca. 127 € | Aktiver Feuerwehrdienst |
| Wechselschichtzulage | ca. 225 € | Vollständiger Schichtdienst |
| Atemschutzgeräteträgerzulage | ca. 89 € | G26.3 positiv, aktiver Trägerdienst |
Ein Brandmeister (A7, Stufe 5) in Sachsen-Anhalt kommt damit auf ein monatliches Bruttogehalt von ca. 3,289 € — zuzüglich etwaiger Kinderzulage und Familienzuschlag.
Sonderzahlung und Jahreseinkommen
Jahressonderzahlung: ca. 36 % eines Monatsgehalts. Das monatliche Grundgehalt (A7 Höchststufe) multipliziert mit 12 plus Sonderzahlung ergibt ein Jahresbrutto von ca. 43 € (Richtwert inkl. Zulagen).
Einordnung: Unteres Drittel
Sachsen-Anhalt hat einen hohen Nachwuchsbedarf bei Berufsfeuerwehren — die Einstellungschancen sind gut.
Im bundesweiten Vergleich der 16 Bundesländer liegt Sachsen-Anhalt beim Einstiegsgehalt A7/Stufe 1 bei ca. 2.671 €. Spitzenreiter ist Bayern (ca. 2.912 €), das Schlusslicht bildet Mecklenburg-Vorpommern (ca. 2.661 €). Die Spanne beträgt bundesweit rund 250 € im Monat.
Beförderung und Aufstiegswege
In Sachsen-Anhalt gilt — wie bundesweit — das Laufbahnprinzip:
- Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen
- Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg A9g/A10 nach B1- oder Studiumsabschluss, bis A13
- Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht
Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft.