
Feuerwehr Besoldung Niedersachsen 2026: Tabellen, Zulagen & Vergleich
Was verdient ein Feuerwehrbeamter in Niedersachsen 2026? Grundgehalt A7–A13 nach NBesG, Zulagen und Sonderzahlung.
Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte in Niedersachsen werden nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG) bezahlt. Wie viel am Monatsende auf dem Konto landet, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: der Besoldungsgruppe (A7 bis A13) und der Erfahrungsstufe, die mit den Dienstjahren steigt. Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die eine Laufbahn bei einer niedersächsischen Berufsfeuerwehr anstreben oder bereits im Dienst sind und ihr Einkommen einordnen möchten. Du erfährst, wie hoch das Grundgehalt in den einzelnen Besoldungsgruppen ausfällt, welche feuerwehrspezifischen Zulagen hinzukommen und wie Niedersachsen im Vergleich der Bundesländer dasteht. Außerdem zeigen wir an einem konkreten Beispiel, wie sich Grundgehalt und Zulagen zu einem realistischen Bruttoeinkommen zusammensetzen. Alle Zahlen basieren auf der ab dem 1. April 2026 gültigen Besoldungstabelle. Einen allgemeinen Einstieg bietet unser Überblick zum Feuerwehr-Gehalt.
Besoldungsgruppen Feuerwehr Niedersachsen 2026
Die folgende Übersicht zeigt das monatliche Grundgehalt (brutto, ohne Zulagen) in drei ausgewählten Erfahrungsstufen je Besoldungsgruppe. Wichtig zu wissen: In Niedersachsen beginnen die Erfahrungsstufen nicht bei eins, sondern bei der Anfangsstufe – neu eingestellte Brandmeisterinnen und Brandmeister starten also direkt in der ersten für ihre Gruppe vorgesehenen Stufe. Mit jeder weiteren Stufe, die man nach festgelegten Dienstzeiten erreicht, steigt das Gehalt. So liest sich die Tabelle: In der Spalte Anfangsstufe steht das Einstiegsgehalt, die Höchststufe markiert das maximal erreichbare Grundgehalt innerhalb derselben Besoldungsgruppe.
Worauf diese Tabelle beruht
Niedersächsisches Besoldungsgesetz, Anlage 5, Stand 1. April 2026 — einschließlich der Anhebung um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro.
Was sich ändert
Die erste Stufe (1. April 2026) ist am 27. Mai 2026 beschlossen worden. Über die Schritte für 2027 und 2028 war zuletzt noch nicht abschließend entschieden.
Rechtsstand geprüft am 7. September 2026. Maßgeblich ist stets die amtliche Besoldungstabelle des Dienstherrn.
| Besoldungsgruppe | Dienstgrad | Eingangsstufe (Stufe 2) (€) | Stufe 5 (€) | Höchststufe (€) |
|---|---|---|---|---|
| A7 | Brandmeister | 3.026,51 | 3.287,81 | 3.648,65 |
| A8 | Oberbrandmeister | 3.114,88 | 3.412,53 | 3.940,76 |
| A9 | Hauptbrandmeister | 3.281,97 | 3.593,44 | 4.182,22 |
| A10 | Brandoberinspektor | 3.492,91 | 3.906,32 | 4.674,50 |
Stand der Tabellenwerte: 2026 (aktuell gültige Besoldungstabelle, gültig ab 01.04.2026; die niedersächsischen Erfahrungsstufen beginnen bei der Anfangsstufe).
An der Tabelle wird der Stufenaufstieg deutlich: Allein zwischen Anfangs- und Höchststufe der Gruppe A7 liegen über 600 € monatlich. Wer befördert wird und in eine höhere Besoldungsgruppe wechselt, macht zusätzlich einen Sprung nach oben. Die Grundgehälter sind bundesweit nicht einheitlich – seit der Föderalismusreform legt jedes Land seine Besoldung selbst fest. Deshalb können die niedersächsischen Werte von denen des Bundes oder anderer Länder abweichen. Ein Blick über die Landesgrenze lohnt sich daher vor jeder Bewerbung, denn die Unterschiede beim Einstiegsgehalt summieren sich über ein ganzes Berufsleben.
Feuerwehrspezifische Zulagen in Niedersachsen
Das Grundgehalt ist nur ein Teil des Einkommens. Gerade im Einsatzdienst kommen mehrere Zulagen hinzu, die den besonderen Belastungen von Schicht- und Gefahrendienst Rechnung tragen und das Nettoeinkommen spürbar erhöhen:
| Zulage | Monatsbetrag | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Feuerwehrzulage | 180,00 € (nach 2 Jahren; 95,00 € im 1. Jahr) | Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr (Anlage 11 Nr. 6, Anlage 12 NBesG) |
| Wechselschichtzulage | 51,13 € (voller Satz 102,26 €) | Wechselschichtdienst mit mindestens 80 Nachtdienststunden in zehn Wochen; neben der Feuerwehrzulage nur zur Hälfte (§ 17 NEZulVO) |
Ob und in welcher Höhe diese Zulagen gezahlt werden, hängt von der konkreten Verwendung ab: Die Wechselschichtzulage setzt Wechselschichtdienst mit Nachtschichten voraus und wird neben der Feuerwehrzulage nur zur Hälfte gezahlt; eine eigene Zulage für Atemschutzgeräteträger gibt es in Niedersachsen nicht. In der Praxis erhalten viele Beamtinnen und Beamte im aktiven Einsatzdienst mehrere dieser Zulagen gleichzeitig, sodass das tatsächliche Bruttoeinkommen deutlich über dem reinen Grundgehalt liegt.
Sonderzahlung und Jahreseinkommen
Neben dem laufenden Monatsgehalt zahlt das Land Niedersachsen eine jährliche Sonderzahlung als Festbetrag. Für die Besoldungsgruppen A5 bis A8 beträgt sie 1.200 €, ab A9 sind es 500 €; hinzu kommen Beträge für Kinder. Diese Sonderzahlung erhöht das Jahreseinkommen zusätzlich zu den zwölf Monatsgehältern und den Zulagen und sollte bei der Gesamtbetrachtung des Einkommens nicht vergessen werden.
Einordnung im Bundesvergleich
Im bundesweiten Vergleich der 16 Länder liegt Niedersachsen beim A7-Anfangsgrundgehalt mit rund 3.027 € im Mittelfeld. Den höchsten Einstieg hat Baden-Württemberg, wo die Feuerwehrlaufbahn erst in A8 mit etwa 3.302 € beginnt; das Schlusslicht bildet Brandenburg mit rund 2.891 €. Die Spanne zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Einstiegsgehalt beträgt damit rund 410 € im Monat. Gleichzeitig hat Niedersachsen großen Bedarf an Nachwuchskräften, was die Einstellungschancen erhöht. Weitere Ratgeber rund um Beruf und Besoldung findest du in unserem Feuerwehr-Magazin.
Beförderung und Aufstiegswege
In Niedersachsen gilt – wie bundesweit – das Laufbahnprinzip. Das Grundgehalt steigt sowohl durch das Erreichen höherer Erfahrungsstufen als auch durch Beförderungen in eine höhere Besoldungsgruppe:
- Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen
- Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg A9g/A10 nach B1- oder Studiumsabschluss, bis A13
- Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht
Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft. Wer langfristig plant, sollte neben dem Gehalt auch die Krankenversicherung im Blick behalten, denn im niedersächsischen Einsatzdienst spielt die Heilfürsorge eine wichtige Rolle für das verfügbare Nettoeinkommen. Die Amtsbezeichnungen und Laufbahnen im Land erklärt der Ratgeber zu den Dienstgraden der Feuerwehr in Niedersachsen.
Häufige Fragen zur Feuerwehr-Besoldung in Niedersachsen
Wie hoch ist das Einstiegsgehalt bei der Feuerwehr in Niedersachsen?
Eine Brandmeisterin oder ein Brandmeister der Besoldungsgruppe A7 startet in der Anfangsstufe mit einem Grundgehalt von 3.026,51 € brutto im Monat. In der Höchststufe derselben Gruppe sind es 3.648,65 €. Hinzu kommen die feuerwehrspezifischen Zulagen, sodass das tatsächliche Bruttoeinkommen höher ausfällt.
Welche Zulagen bekommen Feuerwehrbeamte in Niedersachsen zusätzlich?
Typisch sind die Feuerwehrzulage (180 € nach zwei Jahren, 95 € im ersten Jahr) und im Wechselschichtdienst die Wechselschichtzulage, die neben der Feuerwehrzulage nur zur Hälfte gezahlt wird (51,13 €). Eine eigene Atemschutzzulage gibt es nicht.
Habe ich in Niedersachsen Heilfürsorge oder Beihilfe?
Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst erhalten in Niedersachsen Heilfürsorge (§§ 114, 115 NBG), die mit einem Anrechnungsbetrag auf die Besoldung verrechnet wird; die genaue Ausgestaltung regelt der kommunale Dienstherr. Beihilfe greift erst im Ruhestand – dann ist eine private Krankenversicherungs-Anwartschaft sinnvoll.
Wann gehen Feuerwehrbeamte in Niedersachsen in Pension?
Im Einsatzdienst gilt eine besondere Altersgrenze: Der Ruhestand beginnt in Niedersachsen mit 60 Jahren (§ 115 NBG). Wer mit 20 Jahren einsteigt und 40 Dienstjahre erreicht, kommt auf den maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 %.
Wie hoch ist das Höchstalter für eine Bewerbung?
Das Höchstalter liegt in Niedersachsen bei 37 Jahren und gehört damit zu den höchsten bundesweit – ein Vorteil für Späteinsteiger. Da die Konkurrenz im letzten Jahr vor dem Höchstalter besonders groß ist, lohnt sich eine frühzeitige Bewerbung.
Lohnt sich ein Wechsel aus einem anderen Bundesland nach Niedersachsen?
Das hängt von Besoldungsunterschied, Krankenversicherungssystem und persönlicher Lebenssituation ab. Ein Dienstherrenwechsel ist über einen Versetzungsantrag grundsätzlich möglich, wird aber selten genehmigt – meist muss man sich neu bewerben. Vor einem Wechsel sollte man eine Gesamtrechnung aus Gehalt, Krankenversicherung, Lebenshaltungskosten und Pensionsalter aufstellen.
Weiterführende Artikel:
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Niedersächsisches Besoldungsgesetz – Anlage 12 (Feuerwehrzulage, gültig ab 01.01.2026)
- Niedersächsische Erschwerniszulagenverordnung (NEZulVO) – § 17
- Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) — Besoldungstabellen
- Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)