
Feuerwehr Besoldung Sachsen-Anhalt 2026: Tabellen & Zulagen
Feuerwehrbeamter in Sachsen-Anhalt 2026: Aktuelles Grundgehalt A7–A13 nach BesG LSA, Zulagen und Ländervergleich.
Feuerwehrbeamte in Sachsen-Anhalt werden nach dem BesG LSA besoldet. Die Grundgehälter richten sich nach Besoldungsgruppe (A7–A13) und Erfahrungsstufe. Hinzu kommen feuerwehrspezifische Zulagen, die das Nettoeinkommen spürbar erhöhen.
Besoldungsgruppen Feuerwehr Sachsen-Anhalt 2026
Die folgende Tabelle zeigt das Grundgehalt (brutto, ohne Zulagen) in drei Erfahrungsstufen je Besoldungsgruppe.
| Besoldungsgruppe | Dienstgrad | Stufe 1 (€) | Stufe 5 (€) | Höchststufe (€) |
|---|---|---|---|---|
| A7 | Brandmeister | 2.978,12 | 3.402,32 | 3.688,86 |
| A8 | Oberbrandmeister | 3.134,51 | 3.675,49 | 3.984,63 |
| A9 | Hauptbrandmeister | 3.308,03 | 3.890,59 | 4.219,19 |
| A10 | Brandoberinspektor | 3.527,08 | 4.266,83 | 4.695,73 |
Feuerwehrspezifische Zulagen in Sachsen-Anhalt
Zum Grundgehalt kommen mehrere Zulagen, die für Feuerwehrbeamte typisch sind:
| Zulage | Monatsbetrag (ca.) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Feuerwehrzulage | 152,86 € | Aktiver Feuerwehrdienst (voller Satz nach 2 Dienstjahren) |
| Wechselschichtzulage | ca. 102 € | Vollständiger Wechselschichtdienst |
Ein Brandmeister (A7, Stufe 5) in Sachsen-Anhalt kommt damit auf ein monatliches Bruttogehalt von ca. 3.657 € (Grundgehalt 3.402,32 € + Feuerwehrzulage 152,86 € + Wechselschichtzulage 102,26 €) — zuzüglich etwaiger Kinderzulage und Familienzuschlag.
Sonderzahlung und Jahreseinkommen
Jahressonderzahlung: Festbetrag 600 € (Besoldungsgruppen A5–A8) plus 25,56 € je Kind, Auszahlung im Dezember. Das Jahresbrutto (A7 Höchststufe, inkl. Feuerwehr- und Wechselschichtzulage sowie Sonderzahlung) liegt bei rund 48.000 €.
Einordnung: Unteres Drittel
Sachsen-Anhalt hat einen hohen Nachwuchsbedarf bei Berufsfeuerwehren — die Einstellungschancen sind gut.
Im bundesweiten Vergleich der 16 Bundesländer liegt Sachsen-Anhalt beim Einstiegsgehalt A7 (Stufe 1) mit ca. 2.978 € im Mittelfeld. Die Unterschiede zwischen den Ländern bewegen sich beim Grundgehalt meist im Bereich weniger Hundert Euro pro Monat; für den tatsächlichen Nettovergleich sind zusätzlich Zulagen, Krankenversicherungssystem (Beihilfe oder Heilfürsorge) und Sonderzahlungen entscheidend.
Beförderung und Aufstiegswege
In Sachsen-Anhalt gilt — wie bundesweit — das Laufbahnprinzip:
- Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen
- Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg A9g/A10 nach B1- oder Studiumsabschluss, bis A13
- Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht
Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft.
Häufige Fragen zur Feuerwehr-Besoldung in Sachsen-Anhalt
Habe ich in Sachsen-Anhalt Heilfürsorge oder Beihilfe?
Nein — Sachsen-Anhalt hat Beihilfe. Du brauchst eine ergänzende private Krankenversicherung (Restkostenversicherung). Kosten für junge Beamte: ca. 80–150 €/Monat.
Wann gehen Feuerwehrbeamte in Sachsen-Anhalt in Pension?
Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst gehen in Sachsen-Anhalt mit 60 Jahren in den Ruhestand (§ 114 LBG LSA). Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes außerhalb des Einsatzdienstes können auf Antrag mit 62 Jahren gehen, wenn sie mindestens 7 Jahre Einsatzdienst geleistet haben. Wer mit 20 einsteigt und 40 Jahre Dienst hat, erreicht den maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 %.
Wie ist das Höchstalter für Bewerbungen in Sachsen-Anhalt?
Das Höchstalter liegt in Sachsen-Anhalt bei 32 Jahren. Sachsen-Anhalt hat eines der niedrigsten Grundgehälter bundesweit. Frühzeitig bewerben ist daher wichtig — im letzten Jahr vor dem Höchstalter ist der Druck am höchsten und die Konkurrenz am stärksten.
Lohnt sich ein Wechsel von einem anderen Bundesland nach Sachsen-Anhalt?
Das hängt von Besoldungsunterschied, Krankenversicherungssystem und Lebenssituation ab. Bundesland-Wechsel als Beamter ist möglich (Versetzungsantrag), aber selten genehmigt. In der Regel muss man sich neu bewerben. Vor einem Wechsel: Gesamtrechnung aufstellen (Gehalt + Krankenversicherung + Lebenshaltungskosten + Pensionsalter).
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Quellen & Rechtsgrundlagen
- Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt — Besoldungs- und Versorgungsrecht
- Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)