Feuerwehr Besoldung Bremen 2026: Tabellen, Zulagen & Stadtstaatvergleich
Besoldung nach Bundesland ·

Feuerwehr Besoldung Bremen 2026: Tabellen, Zulagen & Stadtstaatvergleich

Feuerwehrbeamter in Bremen 2026: Grundgehalt A7–A13 nach BremBesG, Feuerwehrzulage und Vergleich mit Hamburg und Berlin.

7 Min Lesezeit · Aktualisiert: 25. September 2026

Feuerwehrbeamte in Bremen werden nach dem Bremischen Besoldungsgesetz (BremBesG) bezahlt. Wie viel am Monatsende auf dem Konto landet, hängt von der Besoldungsgruppe (A7 bis A13), der Erfahrungsstufe und mehreren feuerwehrspezifischen Zulagen ab.

Hinweis: Alle Angaben sind Richtwerte auf Basis der rechtlich geltenden Besoldungstabelle Bremens (gültig ab 1. Februar 2025). Maßgeblich sind die offiziellen Besoldungstabellen Bremens. Eine weitere Anpassung ist für 2026 vorgesehen.

Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die eine Laufbahn bei der Berufsfeuerwehr in der Freien Hansestadt Bremen anstreben oder bereits im Dienst stehen – von der Ausbildung im mittleren Einsatzdienst bis zum gehobenen Dienst. Betroffen sind die Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuerwehren Bremen und Bremerhaven, die nach dem Bremer Besoldungsrecht bezahlt werden. Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Grundgehaltstabellen, einen Überblick über die wichtigsten Zulagen, ein konkretes Rechenbeispiel, den Vergleich mit den anderen Stadtstaaten sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Krankenversicherung, Pension und Bewerbung. Wie sich das Feuerwehr-Einkommen generell zusammensetzt, erklärt ergänzend unser Überblick zum Feuerwehr-Gehalt; weitere Ratgeber sammelt unser Magazin.

Besoldungsgruppen Feuerwehr Bremen 2026

Die folgende Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt (brutto, vor Steuern und ohne Zulagen) für die im Einsatzdienst besonders relevanten Besoldungsgruppen A7 bis A10. Die Spalten stehen für Erfahrungsstufen: Mit jedem Aufstieg in eine höhere Stufe – abhängig von der Dienstzeit – steigt das Grundgehalt automatisch, auch ohne Beförderung. Wichtig zur Einordnung: Die Werte beruhen auf der zuletzt verkündeten Bremer Besoldungstabelle. Eine Anpassung zum Jahr 2026 ist angekündigt, zum Zeitpunkt der Erstellung aber noch nicht rechtsverbindlich verkündet; maßgeblich bleiben stets die amtlichen Tabellen der Freien Hansestadt Bremen.

Worauf diese Tabelle beruht
Besoldungsordnung A Bremen (Anlage 1 BremBesG, Gesetz vom 18. September 2024), gültig ab 1. Februar 2025. Die Tabelle zeigt die rechtlich geltenden Beträge ab 01.02.2025; Bremen zahlt seit der Senatsentscheidung vom 07.10.2025 unter Vorbehalt rund 0,15 % mehr (3,80 statt 3,65 % ab 01.12.2024). Ein neues Besoldungsgesetz (Drs. 21/1996) ist in der Bürgerschaft, die Nachzahlung ist für November/Dezember 2026 angekündigt.

Was sich ändert
Hier steht eine rückwirkende Neuberechnung an. Der Senat hat am 4. August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen und ihn am 15. September 2026 als Drucksache 21/1996 in die Bürgerschaft eingebracht. Vorgesehen sind +2,5 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2024 zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 17. September 2025), +3,8 Prozent zum 1. Dezember 2024 (gesetzlich gelten bisher 3,65 Prozent ab Februar 2025) und die Übertragung des Tarifergebnisses vom 14. Februar 2026 mit +2,8 Prozent zum 1. April 2026, allerdings ohne den tariflichen Mindestbetrag von 100 Euro; weitere Schritte folgen zum 1. März 2027 (+2,0 Prozent) und 1. Januar 2028 (+1,0 Prozent). Beschlossen und verkündet ist das Gesetz noch nicht; die Bürgerschaft hat laut Terminplan am 11. November und am 9. Dezember 2026 weitere Sitzungen dazu angesetzt. Erst nach der Verkündung im Gesetzblatt stellen wir die Tabelle um.

Rechtsstand geprüft am 24. September 2026 · Quelle: Brem.GBl. 2024 Nr. 103, S. 763 (Anlage 1 BremBesG, gültig ab 1. Februar 2025) · Stand: September 2026. Maßgeblich ist stets die amtliche Besoldungstabelle des Dienstherrn.

BesoldungsgruppeDienstgradStufe 2 (Eingangsstufe, €)Stufe 5 (€)Höchststufe (€)
A7Brandmeisterca. 2.930ca. 3.194ca. 3.559
A8Oberbrandmeisterca. 3.019ca. 3.320ca. 3.847
A9Hauptbrandmeisterca. 3.188ca. 3.503ca. 4.075
A10Brandoberinspektorca. 3.401ca. 3.813ca. 4.538

Wer die Zahlen einordnen möchte, sollte zwei Dinge beachten: Erstens beziehen sie sich ausschließlich auf das Grundgehalt – die tatsächliche Auszahlung liegt durch Zulagen, Familienzuschlag und Kinderanteile höher. Zweitens unterscheiden sich die Beträge von Bundesland zu Bundesland, weil seit der Föderalismusreform jedes Land sein eigenes Besoldungsrecht hat. Einen bundesweiten Vergleich bietet unsere Übersicht der Feuerwehr-Besoldung nach Bundesländern.

Feuerwehrspezifische Zulagen in Bremen

Das Grundgehalt ist nur ein Teil des Einkommens. Für den belastenden Einsatz- und Schichtdienst zahlt der Dienstherr mehrere Zulagen, die das Netto spürbar anheben. Die folgende Übersicht nennt die typischen monatlichen Beträge und ihre Voraussetzungen:

ZulageMonatsbetragVoraussetzung
Feuerwehrzulage150,00 € (nach 2 Jahren; 75,00 € im 1. Jahr)Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehr (§ 45 BremBesG, Anlage 6)
Wechselschichtzulage51,13 € (voller Satz 102,26 €)Ständiger Wechselschichtdienst mit durchschnittlich mindestens 40 Nachtdienststunden je fünf Wochen; neben der Feuerwehrzulage zu 50 Prozent (§ 12 BremEZulV)

Ob und in welcher Höhe diese Zulagen anfallen, hängt von der konkreten Verwendung ab: Die Wechselschichtzulage etwa setzt einen ständigen Wechselschichtdienst mit Nachtschichten voraus und wird neben der Feuerwehrzulage nur zu 50 Prozent gezahlt; eine eigene Zulage für Atemschutzgeräteträger gibt es in Bremen nicht. Wer über längere Zeit nicht im rollierenden Schichtdienst eingesetzt ist, verliert entsprechend den Anspruch auf die jeweilige Zulage.

Beispielrechnung (Näherungswert): Ein Brandmeister in Besoldungsgruppe A7, Erfahrungsstufe 5, erhält laut Tabelle ein Grundgehalt von 3.194,14 €. Kommen die Feuerwehrzulage (150 €) und die halbe Wechselschichtzulage (51,13 €) hinzu, ergibt sich ein Bruttomonatsverdienst von etwa 3.395 €. Es handelt sich um einen gerundeten Näherungswert vor Steuern und ohne Familienzuschlag.

Jahressonderzahlung und Gesamteinkommen

Zum laufenden Monatsgehalt kommt in Bremen eine jährliche Sonderzahlung, die traditionell dem Weihnachtsgeld entspricht und das Jahreseinkommen über die zwölf regulären Monatsgehälter hinaus anhebt. Wie hoch der individuelle Jahresbetrag ausfällt, hängt von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, den gezahlten Zulagen sowie dem Familienstand ab. Für eine belastbare Gesamtrechnung sollten daher immer die persönliche Steuerklasse und der Familienzuschlag berücksichtigt werden.

Bremen im Stadtstaatvergleich

Bremen ist der kleinste der drei deutschen Stadtstaaten, in denen die Feuerwehr nicht kommunal, sondern als Landesbehörde organisiert ist. Beim niedrigsten in der Gruppe A7 ausgewiesenen Grundgehalt liegt Bremen mit rund 2.930 € unter Berlin (ca. 3.021 €) und Hamburg (ca. 3.043 €). Der Abstand ist überschaubar und sagt für sich genommen wenig über das tatsächlich verfügbare Einkommen aus – denn beim Thema Krankenversicherung liegt Bremen vorn: Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst erhalten in Bremen freie Heilfürsorge, sodass kein eigener Krankenversicherungsbeitrag anfällt. Für die Gesamtbetrachtung zählt deshalb immer das Zusammenspiel aus Grundgehalt, Zulagen und Krankenversicherungssystem.

Beförderung und Aufstiegswege

In Bremen gilt – wie bundesweit – das Laufbahnprinzip. Grob lassen sich drei Wege unterscheiden:

  • Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen
  • Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg A9g/A10 nach B1- oder Studiumsabschluss, bis A13
  • Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht

Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft. Zwischen den Beförderungen sorgt bereits der Aufstieg in die nächste Erfahrungsstufe für ein regelmäßig steigendes Gehalt.

Häufige Fragen zur Feuerwehr-Besoldung in Bremen

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt bei der Berufsfeuerwehr Bremen?

Das niedrigste in der Bremer Tabelle für die Gruppe A7 ausgewiesene Grundgehalt liegt bei rund 2.930 € brutto im Monat. Hinzu kommen die feuerwehrspezifischen Zulagen sowie gegebenenfalls Familienzuschlag und Kinderanteile, sodass die tatsächliche Auszahlung höher ausfällt.

Welche Zulagen kommen zum Grundgehalt hinzu?

Typisch sind die Feuerwehrzulage (150 € nach zwei Dienstjahren, 75 € im ersten) und im Wechselschichtdienst die Wechselschichtzulage, die neben der Feuerwehrzulage nur zu 50 Prozent gezahlt wird (51,13 €). Eine eigene Atemschutzzulage gibt es nicht.

Habe ich in Bremen Heilfürsorge oder Beihilfe?

Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren Bremen und Bremerhaven erhalten freie Heilfürsorge; während des aktiven Dienstes fallen dadurch keine eigenen Beiträge für die Krankenversicherung an. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist zusätzlich Pflicht, und für die Zeit nach dem aktiven Dienst wird eine Anwartschaftsversicherung empfohlen.

Wann gehen Feuerwehrbeamte in Bremen in Pension?

Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Laufbahngruppe 1 treten in Bremen mit 60 Jahren in den Ruhestand (§ 113 Abs. 3 BremBG). Wer früh einsteigt und die volle ruhegehaltfähige Dienstzeit erreicht, kommt auf den maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent.

Bis zu welchem Alter kann ich mich bewerben?

Das Höchstalter für die Einstellung liegt in Bremen bei 32 Jahren. Da es im Land nur die Berufsfeuerwehren Bremen und Bremerhaven gibt, ist die Zahl der Stellen begrenzt – eine frühzeitige Bewerbung erhöht die Chancen.

Lohnt sich ein Wechsel aus einem anderen Bundesland nach Bremen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil Grundgehalt, Krankenversicherungssystem, Pensionsalter und Lebenshaltungskosten zusammenwirken. Ein Bundesland-Wechsel als Beamter ist über einen Versetzungsantrag grundsätzlich möglich, wird aber selten genehmigt; in der Regel ist eine neue Bewerbung nötig. Vor einer Entscheidung lohnt sich eine Gesamtrechnung aus Gehalt, Krankenversicherung und Versorgung.

Heilfürsorge endet mit dem Ruhestand: In Bremen trägt der Dienstherr im Einsatzdienst die Krankheitskosten – mit der Pensionierung wechselst du in die Beihilfe und brauchst dann eine private Restkostenversicherung. Eine Anwartschaft sichert dir diesen Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung. Kostenlose Erstinformation — Erstinformation anfordern →

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Quellen & Rechtsgrundlagen

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