Feuerwehr Pension: Wie hoch ist die Ruheversorgung für Feuerwehrbeamte?
Besoldung · 8. Juni 2026

Feuerwehr Pension: Wie hoch ist die Ruheversorgung für Feuerwehrbeamte?

Berechnung der Beamtenpension für Feuerwehrbeamte: Ruhegehaltssatz, Dienstjahre, Beispielrechnung und Vergleich mit der gesetzlichen Rente.

7 Min Lesezeit · Aktualisiert: 9. Juli 2026

Als Beamtin oder Beamter bei der Berufsfeuerwehr erhältst du im Ruhestand eine lebenslange Pension statt einer gesetzlichen Rente. Ihre Höhe richtet sich nach den Dienstjahren und dem letzten Grundgehalt – nach 40 Dienstjahren sind bis zu 71,75 % des letzten Grundgehalts möglich.

Die Berufsfeuerwehr gehört zu den Laufbahnen, in denen die Beschäftigten in einem Beamtenverhältnis stehen. Das wirkt bis weit über das aktive Dienstende hinaus: Anstelle einer gesetzlichen Rente aus der Deutschen Rentenversicherung erhalten Feuerwehrbeamtinnen und -beamte im Ruhestand ein lebenslanges Ruhegehalt – die Pension. Wie hoch dieses Ruhegehalt ausfällt, beschäftigt viele schon früh in der Laufbahn, denn die Altersversorgung zählt zu den stärksten Argumenten für den Beamtenstatus. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, nach welcher Formel die Pension berechnet wird, welche Rolle Dienstjahre und letztes Grundgehalt spielen und warum es je nach Bund oder Bundesland deutliche Unterschiede gibt. Du erfährst außerdem, welcher Höchstsatz erreichbar ist, was bei vorzeitigem Ausscheiden oder Dienstunfähigkeit passiert und wie sich die Pension von der gesetzlichen Rente unterscheidet. Die Tabelle und das Rechenbeispiel weiter unten machen die Größenordnungen greifbar – als Näherungswerte, nicht als verbindliche Zusage.

Wie wird die Pension berechnet?

Das Ruhegehalt folgt einer klaren Grundformel: Ruhegehaltssatz × ruhegehaltsfähige Dienstbezüge. Der Ruhegehaltssatz drückt aus, welcher Prozentanteil deines letzten Grundgehalts als Pension gezahlt wird. Er wächst mit jedem Dienstjahr und ist nach oben gedeckelt. Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge sind dabei nicht dein volles Bruttoeinkommen, sondern das Grundgehalt deiner letzten Besoldungsgruppe – Zulagen bleiben in der Regel außen vor. Wie hoch dieses Grundgehalt konkret ist, hängt von deiner Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe ab; einen Überblick über die aktuellen Beträge findest du im Ratgeber zum Feuerwehr-Gehalt.

  • Ruhegehaltssatz: 1,79375 % je Dienstjahr; maximal 71,75 % nach 40 Jahren
  • Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge: Grundgehalt der letzten Besoldungsgruppe (ohne Zulagen)
  • Mindestversorgung: Bund und Länder garantieren eine Mindestpension von derzeit rund 2.100–2.250 € brutto (amtsunabhängige Mindestversorgung: 65 % der Endstufe A4 bzw. des niedrigsten Amts + Festbetrag)

Wichtig zu verstehen: Der Ruhegehaltssatz und der Deckel von 71,75 % sind bundeseinheitlich im Beamtenversorgungsrecht verankert. Was von Bund zu Land und von Land zu Land unterschiedlich ausfällt, ist die zweite Größe der Formel – das Grundgehalt. Bund und die 16 Länder legen ihre Besoldungstabellen eigenständig fest und passen sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten an. Zwei Feuerwehrbeamte in derselben Besoldungsgruppe und mit gleicher Dienstzeit können deshalb je nach Dienstherr eine spürbar andere Pension erhalten. Für eine belastbare Einordnung lohnt sich immer der Blick in die aktuelle, tatsächlich verkündete Besoldungstabelle des eigenen Dienstherrn.

So berechnet sich deine Feuerwehr-Pension

Die folgende Tabelle zeigt, wie der Ruhegehaltssatz mit den Dienstjahren steigt, und übersetzt ihn in einen ungefähren Euro-Betrag. Als Rechenbasis dient beispielhaft die Endstufe der Besoldungsgruppe A9 im mittleren Dienst (A9m). So liest du die Werte: In der ersten Spalte stehen die abgeleisteten Dienstjahre, in der zweiten der daraus folgende Ruhegehaltssatz, in der dritten die daraus resultierende Brutto-Pension. Alle Euro-Beträge sind Näherungswerte und dienen nur der Veranschaulichung – sie ersetzen keine individuelle Berechnung des Dienstherrn.

DienstjahreRuhegehaltssatzBasis A9m Endstufe (Bayern, ca. 4.466 € brutto, Stand 2026)
20 Jahre35,88 %ca. 1.602 €
25 Jahre44,84 %ca. 2.002 €
30 Jahre53,81 %ca. 2.403 €
35 Jahre62,78 %ca. 2.804 €
40 Jahre (Maximum)71,75 %ca. 3.204 €

Der Ruhegehaltssatz steigt pro Dienstjahr um ca. 1,79375 % und ist auf 71,75 % gedeckelt. Wer 40 Jahre Dienst hat, erhält knapp 72 % seines letzten Grundgehalts — lebenslang und angepasst an die künftigen Besoldungserhöhungen. An der Tabelle wird auch sichtbar, warum sich lange Dienstzeiten so stark auswirken: Jedes zusätzliche Jahr erhöht die Pension dauerhaft, während umgekehrt jede Lücke in der ruhegehaltfähigen Dienstzeit den Endbetrag mindert. Die dritte Spalte ist bewusst an eine konkrete Besoldungsgruppe geknüpft; liegt dein tatsächliches Grundgehalt höher oder niedriger, verschiebt sich der Euro-Betrag entsprechend, der Prozentsatz aus der zweiten Spalte bleibt aber gleich.

Rechenbeispiel

Das folgende Beispiel zeigt die Formel in Aktion. Alle Werte sind Näherungswerte auf Basis der oben genannten Rechengrundlage:

Beispiel: Hauptbrandmeister (A9m), 38 Dienstjahre, Bayern
Ruhegehaltssatz: 38 × 1,79375 % = 68,16 %
Letztes Grundgehalt: ca. 4.466 € (A9m Endstufe inkl. Amtszulage, Stand 2026)
→ Pension: ca. 3.044 € brutto/Monat

Rechnerisch ergibt sich der Prozentsatz aus 38 Dienstjahren multipliziert mit 1,79375 % je Jahr. Dieser Satz wird auf das letzte ruhegehaltfähige Grundgehalt angewendet – das Ergebnis ist die monatliche Brutto-Pension. Von diesem Bruttobetrag gehen im Ruhestand noch Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeabsicherung ab, sodass die Netto-Pension darunter liegt.

Sonderregelung: Frühpensionierung bei der Feuerwehr

Feuerwehrbeamte können unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei Dienstunfähigkeit oder aufgrund besonderer Altersregelungen – früher in den Ruhestand treten als andere Beamte. In manchen Bundesländern gilt für Feuerwehrbeamte im aktiven Einsatzdienst ein besonderes Mindestalter für den Ruhestand (in der Regel 60 Jahre). Hintergrund ist die körperlich fordernde und gefahrgeneigte Tätigkeit im Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst. Wer vor Erreichen der regulären Altersgrenze ausscheidet, hat unter Umständen mit einem geringeren Ruhegehaltssatz zu rechnen, weil weniger Dienstjahre angesammelt wurden – die genaue Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Dienstherr.

Pension vs. gesetzliche Rente

Die Pension fällt in der Regel deutlich höher aus als eine vergleichbare gesetzliche Rente. Das liegt an mehreren strukturellen Vorteilen des Beamtenverhältnisses, die sich sowohl während der aktiven Zeit als auch im Ruhestand bemerkbar machen:

  • Keine Beiträge: Als Beamter zahlst du keine Rentenversicherungsbeiträge (ca. 9,3 % des Bruttogehalts) — mehr Nettolohn heute
  • Lebenslang: Die Pension läuft bis zum Tod, ohne Kapitalverzehr und unabhängig von den Kapitalmärkten
  • Dynamisierung: Pensionen steigen mit den Beamtenbesoldungserhöhungen
  • Hinterbliebenenschutz: Familie wird über Witwen-/Waisengeld auch nach dem Tod des Beamten versorgt

Ein Punkt wird bei der Altersplanung oft übersehen: die Krankenabsicherung. Im aktiven Einsatzdienst erhalten Feuerwehrbeamte je nach Bundesland freie Heilfürsorge oder Beihilfe – hier bestehen erhebliche regionale Unterschiede. Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet eine bestehende Heilfürsorge; anschließend gilt die Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, während der Rest über eine private Restkostenversicherung abgedeckt wird. Wer in einem Heilfürsorge-Land arbeitet, sollte deshalb frühzeitig an eine Anwartschaft für die Zeit nach dem aktiven Dienst denken. Weitere Ratgeber rund um Gehalt, Absicherung und Laufbahn findest du im Magazin.

Häufige Fragen zur Feuerwehr-Pension

Wie hoch ist die maximale Feuerwehr-Pension?

Der Ruhegehaltssatz steigt um rund 1,79375 % je ruhegehaltfähigem Dienstjahr und ist auf 71,75 % gedeckelt. Diesen Höchstsatz erreichst du nach 40 Dienstjahren. Er bezieht sich auf das letzte ruhegehaltfähige Grundgehalt, nicht auf das Bruttogehalt inklusive Zulagen.

Ab wann habe ich überhaupt einen Pensionsanspruch?

Ein Pensionsanspruch entsteht ab 5 Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit (§ 4 BeamtVG). Wer vor Ablauf von 5 Jahren ausscheidet, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Nach 10 Dienstjahren liegt das Ruhegehalt bei rund 17,9 % der ruhegehaltfähigen Bezüge, mindestens jedoch bei der Mindestversorgung.

Was passiert bei Dienstunfähigkeit oder vorzeitigem Ausscheiden?

Bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls besteht Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsversorgung. Bei allgemeiner Dienstunfähigkeit richtet sich das Ruhegehalt nach den bis dahin abgeleisteten Dienstjahren, mindestens jedoch nach dem gesetzlichen Mindestsatz von aktuell rund 35 % (§ 14 BeamtVG). Für den aktiven Einsatzdienst gilt in vielen Bundesländern zudem eine besondere Altersgrenze von in der Regel 60 Jahren.

Wie wird die Pension versteuert?

Pensionen sind einkommensteuerpflichtig, oft aber geringer belastet als das aktive Gehalt, weil kein Vorsorgeaufwand mehr abzusetzen ist. Wer ausschließlich von der Pension lebt, zahlt je nach Höhe etwa 15–22 % Einkommensteuer – erheblich weniger als im aktiven Dienst.

Ist die Pension höher als die gesetzliche Rente?

In der Regel ja: Die Pension fällt meist höher aus als eine vergleichbare gesetzliche Rente. Beamte zahlen keine Rentenversicherungsbeiträge (rund 9,3 % des Bruttogehalts), das Ruhegehalt ist lebenslang garantiert, steigt mit den Besoldungserhöhungen und schließt eine Witwen- bzw. Waisenversorgung ein.

Was ist die Mindestversorgung?

Bund und Länder garantieren eine amtsunabhängige Mindestversorgung. Sie liegt derzeit bei rund 2.100–2.250 € brutto und entspricht 65 % der Endstufe der niedrigsten Besoldungsgruppe zuzüglich eines Festbetrags. Sie greift, wenn die reguläre Berechnung ein niedrigeres Ruhegehalt ergäbe.

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