Wechselschichtzulage Feuerwehr 2026: Höhe, Anspruch und Berechnung

Feuerwehrbeamte im 24-Stunden-Schichtdienst haben Anspruch auf eine Wechselschichtzulage. 2026 beträgt sie bis zu 153,39 € pro Monat – steuerpflichtig, aber ein echter Gehaltsboost.

Was ist die Wechselschichtzulage?

Die Wechselschichtzulage wird nach § 20 BBesG (Bund) bzw. dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz gezahlt. Sie gilt für Beamte, die regelmäßig in einem vollkontinuierlichen Schichtmodell arbeiten – also auch an Wochenenden, Feiertagen und nachts.

Wie hoch ist die Zulage?

SchichtmodellBetrag/Monat (Bund)
Vollkontinuierlicher Schichtbetrieb (24/7)153,39 €
Nicht vollkontinuierlich, aber Wechselschicht102,26 €
Schichtdienst ohne vollständige Wechselschicht40,09 €

Berufsfeuerwehren arbeiten in der Regel im vollkontinuierlichen Modell → 153,39 €.

Schichtzulage vs. Wechselschichtzulage

Achtung: Es gibt einen Unterschied. Die Wechselschichtzulage (§ 20 BBesG) ist höher als die einfache Schichtzulage. Nur wer tatsächlich in Wechselschicht (d.h. Früh-, Spät- und Nachtschicht in wechselndem Rhythmus) arbeitet, hat Anspruch auf die höhere Stufe.

Wie wirkt sich die Zulage auf das Nettoeinkommen aus?

Die Wechselschichtzulage ist steuerpflichtig — anders als steuerfreie Zulagen. Ein Rechenbeispiel für einen NRW-Brandmeister A7 Stufe 3:

EinkommensbestandteilBetrag/Monat
Grundgehalt A7 Stufe 3 (brutto)2.506 €
Wechselschichtzulage (brutto)153 €
Gesamt brutto2.659 €
Steuerabzug (Steuerklasse 1, ca.)ca. −560 €
Versorgungsabzug (ca. 8 %)ca. −213 €
Netto (ohne Heilfürsorge)ca. 1.886 €
+ effektiver Heilfürsorge-Vorteilca. +280 €
Effektives Einkommen gesamtca. 2.166 €

Die Wechselschichtzulage selbst bringt netto ca. 90–110 € nach Steuern — das klingt wenig, summiert sich aber auf ca. 1.100 €/Jahr.

Schichtzulagen in der Übersicht: alle BF-relevanten Positionen

ZulageBetrag/MonatGrundlage
Wechselschichtzulage (vollkontinuierlich)153,39 €§ 20 BBesG / LBesG
Nachtdienstzulage (je Stunde Nacht)1,28 € (Bund/NRW)§ 20a BBesG
Sonntagszulage (je Stunde)3,09 €§ 17a BBesG
Feiertagszulage (je Stunde)4,09 € (reg. FT) / 5,11 € (24.12., 25.12., 01.01.)§ 17a BBesG
Atemschutzzulageca. 50–80 €/MonatLandesrecht variiert

Häufige Fragen zur Wechselschichtzulage

Bekomme ich die Zulage auch im Urlaub oder bei Krankheit?
Ja — die Wechselschichtzulage wird nach dem Durchschnittsprinzip weiter gezahlt, solange das Beamtenverhältnis besteht und die Dienststelle im Schichtdienst organisiert ist. Bei langer Erkrankung oder Elternzeit können je nach Bundesland Einschränkungen gelten.

Was ist der Unterschied zwischen vollkontinuierlichem Betrieb und Wechselschicht?
Vollkontinuierlich bedeutet: 24/7 Betrieb, also auch an Sonn- und Feiertagen, rund um die Uhr. Das ist bei Berufsfeuerwehren Standard. Wechselschicht ohne vollkontinuierlich bedeutet: Früh-, Spät-, Nachtschicht im Wechsel, aber kein 24/7-Betrieb — das ist bei Werkfeuerwehren manchmal der Fall.

Zählt die Zulage für die Pension?
Nein — die Wechselschichtzulage ist eine Stellenzulage und wird nicht pensionswirksam. Die Pension errechnet sich aus dem ruhegehaltfähigen Grundgehalt, nicht aus Zulagen. Das ist ein wichtiger Unterschied für die langfristige Ruhestandsplanung.

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