
Feuerwehr Besoldung Berlin 2026: Tabellen, Zulagen & Vergleich
Berliner Feuerwehr Besoldung 2026: Grundgehalt A7–A13, Ballungsraumzulage, Feuerwehrzulage und aktueller Ländervergleich.
Feuerwehrbeamte in Berlin werden nach dem BlnBesG besoldet. Die Grundgehälter richten sich nach Besoldungsgruppe (A7–A13) und Erfahrungsstufe. Hinzu kommen feuerwehrspezifische Zulagen, die das Nettoeinkommen spürbar erhöhen.
Wie viel am Monatsende tatsächlich auf dem Konto landet, hängt von mehreren Faktoren ab: von deiner Besoldungsgruppe (A7 bis A13), von der Erfahrungsstufe, die mit den Dienstjahren automatisch steigt, und von den Zulagen für den aktiven Einsatzdienst und für Nachtdienste. Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die eine Laufbahn bei der Berliner Feuerwehr anstreben oder bereits im Dienst sind und ihre Bezüge nachvollziehen möchten. Auf dieser Seite findest du die aktuell gültige Grundgehaltstabelle Berlins mit Stand ab dem 01.04.2026, einen Überblick über die wichtigsten Zulagen, ein nachvollziehbares Rechenbeispiel und eine Einordnung im bundesweiten Vergleich. Zusätzlich beantworten wir die häufigsten Fragen zu Krankenversicherung, Pensionsalter und Aufstiegschancen — damit du schnell erkennst, mit welchem Einkommen du in welcher Laufbahnstufe rechnen kannst. Einen schnellen Überblick für jede Besoldungsgruppe gibt der Feuerwehr-Gehaltsrechner; die Versorgung im Ruhestand erklären die Seite Pension für Feuerwehrbeamte und der Pensionsrechner, das Ende der aktiven Dienstzeit der Beitrag zum Pensionsalter.
Besoldungsgruppen Feuerwehr Berlin 2026
Die folgende Tabelle zeigt das Grundgehalt (brutto, ohne Zulagen) in drei Erfahrungsstufen je Besoldungsgruppe.
Worauf diese Tabelle beruht
Besoldungsordnung A Berlin, Stand 1. April 2026 — einschließlich der Anhebung um 3,8 Prozent nach dem Gesetz vom 16. Juni 2026.
Was sich ändert
Für 2027 ist eine weitere Anpassungsstufe vorgesehen.
Rechtsstand geprüft am 7. September 2026. Maßgeblich ist stets die amtliche Besoldungstabelle des Dienstherrn.
| Besoldungsgruppe | Dienstgrad | Eingangsstufe (Stufe 1) (€) | Stufe 5 (€) | Höchststufe (€) |
|---|---|---|---|---|
| A7 | Brandmeister | 3.020,50 | 3.462,00 | 3.742,25 |
| A8 | Oberbrandmeister | 3.177,20 | 3.802,68 | 4.050,07 |
| A9 | Hauptbrandmeister | 3.352,48 | 3.941,92 | 4.305,36 |
| A10 | Brandoberinspektor | 3.574,17 | 4.341,87 | 4.793,28 |
Stand der Tabellenwerte: 2026 (aktuell gültige Besoldungstabelle, gültig ab 01.04.2026).
So liest du die Tabelle: Die erste Spalte nennt die Besoldungsgruppe, die zweite den typischen Dienstgrad. Stufe 1 ist der Einstieg, Stufe 5 markiert die Mitte der Laufbahn nach mehreren Dienstjahren, und die Höchststufe erreichst du erst nach vielen Jahren im Amt. Zwischen Einstieg und Höchststufe einer Gruppe liegen in Berlin mehrere Hundert Euro pro Monat — der Aufstieg über die Erfahrungsstufen erfolgt automatisch nach festen Zeitabständen, also unabhängig von einer Beförderung. Wichtig ist: Jedes Bundesland und der Bund haben eine eigene Besoldungstabelle. Die hier gezeigten Werte gelten ausschließlich für Berlin; wer die Zahlen anderer Länder gegenüberstellen möchte, findet sie in unserem Überblick zur Feuerwehr-Besoldung nach Bundesländern.
Heilfürsorge oder Beihilfe? Das ist nicht überall gleich
Ob dein Dienstherr im Einsatzdienst die Krankheitskosten über Heilfürsorge trägt oder du Beihilfe plus private Ergänzung brauchst, ist nicht überall gleich geregelt. Heilfürsorge gibt es zum Beispiel in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und für die Berufsfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern; in Bayern und Brandenburg gilt dagegen die Beihilfe. Die Heilfürsorge gilt nur, solange du Dienst- oder Anwärterbezüge erhältst. Ein lizenzierter Partner meldet sich mit einer kostenlosen Erstinformation für deine Situation.
Feuerwehrspezifische Zulagen in Berlin
Zum Grundgehalt kommen mehrere Zulagen, die für Feuerwehrbeamte typisch sind:
| Zulage | Monatsbetrag | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Feuerwehrzulage | 133,75 € (nach 2 Jahren; 66,87 € im 1. Jahr) | Feuerwehrtechnischer Dienst (Nr. 10 der Vorbemerkungen, Anlage IX BBesG in der Berliner Fassung) |
| Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten | 2,68 € je Nachtdienststunde, höchstens 120,60 € (+ Zuschläge) | Ersetzt seit 2018 die Wechselschichtzulage: mindestens viermal im Monat wechselnde Dienstbeginne und mindestens 5 Nachtdienststunden; dazu 1,12 € je Stunde zwischen 0 und 6 Uhr und ggf. 22,30 € für Wochenend- und Feiertagsdienste (§§ 17a–17d EZulV Berlin). Ob ein reiner 24-Stunden-Dienstplan die Voraussetzungen erfüllt, hängt vom Dienstplan ab |
Zulagen sind der Grund, warum das tatsächliche Monatsbrutto spürbar über dem reinen Grundgehalt liegt. Eine feste Wechselschichtzulage zahlt Berlin seit 2018 nicht mehr; Nachtdienste werden stattdessen über die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten vergütet. Eine eigene Zulage für Atemschutzgeräteträger kennt das Berliner Besoldungsrecht nicht. Die genaue Höhe hängt vom individuellen Einsatzprofil ab und kann sich mit den Besoldungsrunden verändern — die Werte in der Tabelle sind daher als Näherung zu verstehen. Hinzu kommen je nach Familiensituation der Familienzuschlag und mögliche Kinderanteile, die in den obigen Grundgehältern noch nicht enthalten sind. Einen bundesweiten Überblick geben die Ratgeber Feuerwehr-Zulagen und Wechselschichtzulage.
Sonderzahlung und Jahreseinkommen
Jahressonderzahlung: Festbetrag 1.550 € (A5–A9) bzw. 900 € (ab A10). Das Grundgehalt (A7 Höchststufe) multipliziert mit 12 plus Sonderzahlung ergibt ein Jahresbrutto von ca. 46.500 € — zuzüglich Zulagen. Die Sonderzahlung wird üblicherweise als fester Jahresbetrag gewährt und ist unabhängig von den monatlichen Zulagen zu sehen; sie erhöht das Jahreseinkommen, verändert aber nicht das laufende Monatsbrutto.
Einordnung: Mittelfeld — hohe Lebenshaltungskosten beachten
Berlin hat durch die Anpassungen 2025/2026 deutlich aufgeholt und zahlt inzwischen im Mittelfeld; hinzu kommen die Hauptstadtzulage und überdurchschnittlich viele Beförderungsstellen. Gleichzeitig sind die Lebenshaltungskosten in der Hauptstadt vergleichsweise hoch, weshalb ein reiner Blick auf das Bruttogehalt zu kurz greift — entscheidend ist, was nach Miete und Lebenshaltung übrig bleibt.
Im bundesweiten Vergleich der 16 Bundesländer liegt Berlin beim Einstiegsgehalt A7/Stufe 1 mit ca. 3.021 € im Mittelfeld. Den höchsten Einstieg hat Baden-Württemberg, wo die Feuerwehrlaufbahn erst in A8 mit ca. 3.302 € beginnt; das Schlusslicht bildet Brandenburg (ca. 2.891 €). Die Spanne beträgt bundesweit rund 410 € im Monat. Wie sich die Bezüge über die gesamte Laufbahn entwickeln und welche Rolle Zulagen und Beförderungen dabei spielen, zeigt unser Ratgeber zum Feuerwehr-Gehalt im Überblick.
Dienstunfähig vor der Wartezeit: Entlassung statt Pension
Im Beamtenverhältnis auf Widerruf wirst du bei dauernder Dienstunfähigkeit entlassen. Im Beamtenverhältnis auf Probe kommst du nur in den Ruhestand, wenn die Dienstunfähigkeit auf den Dienst zurückgeht – oder, bei anderer Ursache, wenn du die versorgungsrechtliche Wartezeit erfüllt hast und dein Dienstherr sich dafür entscheidet. Sonst folgt die Entlassung; statt einer Pension gibt es dann in der Regel nur die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein lizenzierter Partner meldet sich mit einer kostenlosen Erstinformation zur Absicherung bei Dienstunfähigkeit.
Beförderung und Aufstiegswege
In Berlin gilt — wie bundesweit — das Laufbahnprinzip:
- Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen
- Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg A9g/A10 nach B1- oder Studiumsabschluss, bis A13
- Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht
Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft. Wer die Karriereleiter langfristig plant, sollte Erfahrungsstufen (automatischer Anstieg) und Beförderungen (Wechsel in eine höhere Besoldungsgruppe) getrennt betrachten — beides wirkt sich auf das Gehalt aus, folgt aber unterschiedlichen Regeln. Weitere Ratgeber zu Bewerbung, Ausbildung und Karriere bei der Feuerwehr findest du in unserem Magazin.
Häufige Fragen zur Feuerwehr-Besoldung in Berlin
Wie viel verdient ein Brandmeister bei der Berliner Feuerwehr?
Ein Brandmeister startet in der Besoldungsgruppe A7. Das Grundgehalt reicht laut aktueller Berliner Tabelle von 3.020,50 € in der Eingangsstufe bis 3.742,25 € in der Höchststufe. Hinzu kommen die Feuerwehrzulage (133,75 € nach zwei Dienstjahren) und – je nach Dienstplan – die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten, sodass das tatsächliche Monatsbrutto im Schichtdienst höher ausfällt.
Habe ich in Berlin Heilfürsorge oder Beihilfe?
Feuerwehrbeamte in Berlin erhalten keine freie Heilfürsorge, sondern Beihilfe. Die Beihilfe übernimmt in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten, mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Den verbleibenden Anteil deckst du über eine private Restkostenversicherung ab. Seit 2020 lässt sich in Berlin alternativ die pauschale Beihilfe wählen, also ein Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Wann gehen Feuerwehrbeamte in Berlin in Pension?
Für den feuerwehrtechnischen Dienst gilt bei mindestens 15 Jahren Einsatzdienst eine gestaffelte Altersgrenze: im mittleren Dienst 60 Jahre, im gehobenen Dienst 61 Jahre und im höheren Dienst 63 Jahre. Wer mit 20 einsteigt und 40 Dienstjahre erreicht, kommt auf den maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent. Die Berliner Feuerwehr ist mit rund 4.000 Beschäftigten die größte Berufsfeuerwehr Deutschlands und stellt regelmäßig ein.
Wie hoch ist das Höchstalter für die Bewerbung in Berlin?
Das Höchstalter für die Einstellung liegt in Berlin bei 36 Jahren. Nicht jede Feuerwehrkraft wird zudem verbeamtet — es gibt auch Anstellungen nach TVöD, die sich beim Einkommen unterscheiden. Das Einstellungsverfahren dauert oft 6 bis 12 Monate, daher solltest du dich frühzeitig bewerben.
Lohnt sich ein Wechsel aus einem anderen Bundesland nach Berlin?
Ein Bundeslandwechsel als Beamter bedeutet in der Regel eine Neuanstellung und keine einfache Versetzung. Ob sich der Schritt lohnt, hängt von der Gesamtrechnung ab: Grundgehalt, Krankenversicherungssystem, Lebenshaltungskosten und Pensionsalter unterscheiden sich je Land. Ein Blick auf die Besoldung anderer Länder hilft beim Vergleich, bevor du dich entscheidest.
Weiterführende Artikel:
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Bundesbesoldungsgesetz in der Berliner Überleitungsfassung – Nr. 10 der Vorbemerkungen, Anlage IX (Feuerwehrzulage)
- Erschwerniszulagenverordnung Berlin (EZulV) – §§ 17a–17d Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
- Landesverwaltungsamt Berlin — Personalservice, Referat Besoldung
- Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)