
Feuerwehr Besoldung Baden-Württemberg 2026: Tabellen & Zulagen
Feuerwehrbeamter in Baden-Württemberg: Aktuelle Grundgehälter A7–A13 nach LBesGBW, Zulagen und Sonderzahlung 2026.
Feuerwehrbeamte in Baden-Württemberg werden nach dem LBesGBW besoldet. Die Grundgehälter richten sich nach Besoldungsgruppe (A7–A13) und Erfahrungsstufe. Hinzu kommen feuerwehrspezifische Zulagen, die das Nettoeinkommen spürbar erhöhen.
Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die eine Laufbahn bei einer Berufsfeuerwehr in Baden-Württemberg anstreben oder bereits im Einsatzdienst stehen — etwa bei den Feuerwehren in Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim oder Freiburg — und wissen möchten, was am Monatsende tatsächlich auf dem Konto landet. Wir ordnen die aktuellen Grundgehaltstabellen ein, erklären die wichtigsten Zulagen und zeigen an einem Rechenbeispiel, wie sich das Bruttogehalt zusammensetzt.
Wichtig vorab: Die Besoldung ist Ländersache. Baden-Württemberg regelt sie im Landesbesoldungsgesetz (LBesGBW), dessen Tabellen sich vom Bund und von den übrigen Ländern unterscheiden. Wer Angebote aus mehreren Bundesländern gegeneinander abwägt, findet einen bundesweiten Überblick in unserem Ländervergleich; einen allgemeinen Einstieg ins Thema bietet der Ratgeber Feuerwehr-Gehalt.
Besoldungsgruppen Feuerwehr Baden-Württemberg 2026
Die folgende Tabelle zeigt das Grundgehalt (brutto, ohne Zulagen) in drei Erfahrungsstufen je Besoldungsgruppe.
| Besoldungsgruppe | Dienstgrad | Stufe 1 (€) | Stufe 5 (€) | Höchststufe (€) |
|---|---|---|---|---|
| A7 | Brandmeister | 3.132,51 | 3.496,09 | 3.690,85 |
| A8 | Oberbrandmeister | 3.211,48 | 3.677,43 | 3.988,01 |
| A9 | Hauptbrandmeister | 3.384,62 | 3.881,83 | 4.223,71 |
| A10 | Brandoberinspektor | 3.634,51 | 4.271,59 | 4.705,51 |
Stand der Tabellenwerte: 2026 (aktuell gültige Besoldungstabelle, gültig ab 01.02.2025).
So liest du die Tabelle: Die Besoldungsgruppe (A7 bis A10) steht für das Amt und steigt mit jeder Beförderung. Die Erfahrungsstufe wächst innerhalb einer Gruppe automatisch mit der Dienstzeit — Stufe 1 ist der Einstieg, die Höchststufe wird erst nach vielen Dienstjahren erreicht. Zwischen Stufe 1 und Höchststufe der Gruppe A7 liegen so rund 558 € Unterschied, allein durch Berufserfahrung. Die genannten Werte sind Bruttogrundgehälter ohne Zulagen und bilden das Fundament, auf dem alle weiteren Gehaltsbestandteile aufbauen. Innerhalb Baden-Württembergs gilt das Grundgehalt landesweit einheitlich — regionale Abweichungen zwischen den Städten gibt es hier nicht. Wie groß der Abstand zu anderen Ländern ausfällt, zeigt der Abschnitt zur bundesweiten Einordnung weiter unten.
Feuerwehrspezifische Zulagen in Baden-Württemberg
Zum Grundgehalt kommen mehrere Zulagen, die für Feuerwehrbeamte typisch sind:
| Zulage | Monatsbetrag (ca.) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Feuerwehrzulage | ca. 133 € (nach 2 Jahren; 66,35 € im 1. Jahr) | Aktiver Feuerwehrdienst (§ 49 LBesGBW) |
| Wechselschichtzulage | ca. 243 € | Vollständiger Schichtdienst |
| Atemschutzgeräteträgerzulage | ca. 100 € | G26.3 positiv, aktiver Trägerdienst |
Anders als das Grundgehalt sind Zulagen an konkrete Voraussetzungen geknüpft: Die Feuerwehrzulage setzt aktiven Einsatzdienst voraus und steigt nach zwei Jahren von 66,35 € auf rund 133 €, die Wechselschichtzulage fließt nur im vollständigen Schichtdienst rund um die Uhr, und die Zulage für Atemschutzgeräteträger gibt es nur bei bestandener arbeitsmedizinischer Untersuchung (G26.3) und aktivem Trägerdienst. Fällt eine dieser Voraussetzungen weg, entfällt auch die jeweilige Zulage. Deshalb kann das tatsächliche Bruttogehalt von Kollege zu Kollege unterschiedlich ausfallen, selbst bei gleicher Besoldungsgruppe und Stufe.
Ein Brandmeister (A7, Stufe 5) in Baden-Württemberg kommt damit auf ein monatliches Bruttogehalt von ca. 3.872 € — zuzüglich etwaiger Kinderzulage und Familienzuschlag.
Sonderzahlung und Jahreseinkommen
In Baden-Württemberg ist die frühere Sonderzahlung ins monatliche Grundgehalt integriert. Das Grundgehalt (A7 Höchststufe) ergibt ein Jahresbrutto von ca. 44.300 € — zuzüglich Zulagen.
Weil es kein separates „Weihnachtsgeld“ mehr gibt, verteilt sich der Betrag gleichmäßig über zwölf Monate — das Monatsgehalt fällt dadurch etwas höher aus als in Ländern mit gesonderter Jahressonderzahlung, während das reine Jahresbrutto vergleichbar bleibt. Für einen belastbaren Netto-Vergleich zählen am Ende immer alle Bausteine zusammen: Grundgehalt, Zulagen, Familienzuschlag sowie das Krankenversicherungssystem des jeweiligen Dienstherrn.
Einordnung: Spitze bei der A7-Besoldung
Baden-Württemberg zählt zu den am besten besoldenden Ländern und liegt beim A7-Anfangsgrundgehalt bundesweit an der Spitze.
Im bundesweiten Vergleich der 16 Bundesländer liegt Baden-Württemberg beim Einstiegsgehalt A7/Stufe 1 mit ca. 3.133 € an der Spitze. Danach folgt Bayern (ca. 3.074 €); das Schlusslicht bildet Sachsen (ca. 2.872 €). Die Spanne beträgt bundesweit rund 260 € im Monat.
Über eine gesamte Laufbahn summiert sich dieser Abstand zu einem beträchtlichen Betrag — ein Grund, warum sich der genaue Blick auf das Bundesland lohnt. Eine Gegenüberstellung aller Länder findest du in unserem Bundesländer-Vergleich; weitere Ratgeber rund um Beruf und Karriere sammelt unser Magazin.
Beförderung und Aufstiegswege
In Baden-Württemberg gilt — wie bundesweit — das Laufbahnprinzip:
- Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst): Einstieg A7, Aufstieg bis A9m über Erfahrungsstufen und Beförderungen
- Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst): Einstieg A9g/A10 nach B1- oder Studiumsabschluss, bis A13
- Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht
Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft. In der Praxis bedeutet das: Wer im mittleren Dienst startet, verbessert sein Einkommen zunächst vor allem über die Erfahrungsstufen, während der Sprung in eine höhere Besoldungsgruppe an eine frei werdende Planstelle gebunden ist. Der Wechsel in den gehobenen oder höheren Dienst setzt in der Regel eine formale Qualifikation voraus und wird entsprechend höher besoldet.
Häufige Fragen zur Feuerwehr-Besoldung in Baden-Württemberg
Wie viel verdient ein Brandmeister (A7) in Baden-Württemberg?
Das Grundgehalt eines Brandmeisters (Besoldungsgruppe A7) beginnt laut aktueller Tabelle bei rund 3.132,51 € in Stufe 1, liegt in Stufe 5 bei etwa 3.496,09 € und erreicht in der Höchststufe rund 3.690,85 € — jeweils brutto und ohne Zulagen. Feuerwehr-, Schicht- und Atemschutzzulagen kommen gegebenenfalls hinzu.
Welche Zulagen bekommen Feuerwehrbeamte in Baden-Württemberg?
Typisch sind die Feuerwehrzulage (ca. 133 € nach zwei Jahren, 66,35 € im ersten Jahr), die Wechselschichtzulage (ca. 243 €) im vollständigen Schichtdienst sowie die Atemschutzgeräteträgerzulage (ca. 100 €) bei positiver G26.3-Untersuchung und aktivem Trägerdienst. Die Zulagen werden nur gezahlt, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Habe ich in Baden-Württemberg Heilfürsorge oder Beihilfe?
In Baden-Württemberg gilt für den Einsatzdienst der Feuerwehr grundsätzlich Heilfürsorge (§ 79 LBG BW). Viele Städte haben sie jedoch durch Beihilfe plus Zuschuss zur Krankenversicherung abgelöst — ob Heilfürsorge oder Beihilfe gilt, hängt vom Dienstherrn (der Stadt) ab. Wo Beihilfe gilt, ist eine ergänzende private Krankenversicherung nötig (ca. 80–150 €/Monat für junge Beamte).
Wann gehen Feuerwehrbeamte in Baden-Württemberg in Pension?
Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst gehen in Baden-Württemberg mit 60 Jahren in den Ruhestand (§ 36 Abs. 3a LBG BW). Wer mit 20 einsteigt und 40 Jahre Dienst absolviert, erreicht den maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 %. Die Lebenshaltungskosten sind in vielen BW-Städten (außer Stuttgart) moderat.
Wie ist das Höchstalter für Bewerbungen in Baden-Württemberg?
Das Höchstalter liegt in Baden-Württemberg bei 36 Jahren. BW liegt im Mittelfeld — Stuttgart, Freiburg, Mannheim, Karlsruhe und weitere Städte haben eigene BFs. Wer erst mit 30+ ernsthaft überlegt, sollte schnell handeln — das Einstellungsverfahren dauert 6–12 Monate.
Lohnt sich ein Wechsel von einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg?
Ein Bundesland-Wechsel als Beamter erfordert in der Regel eine Neuanstellung (nicht einfach Versetzung). Die Gesamtrechnung muss stimmen: Grundgehalt + Krankenversicherungssystem + Lebenshaltungskosten + Pensionsalter. Wer in Grenznähe lebt, sollte beide Seiten vergleichen, bevor er sich entscheidet.
Weiterführende Artikel:
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg — Gehaltstabellen
- Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)