
Feuerwehr Besoldung Baden-Württemberg 2026: Tabellen & Zulagen
Feuerwehrbeamter in Baden-Württemberg: Aktuelle Grundgehälter A7–A13 nach LBesGBW, Zulagen und Sonderzahlung 2026.
Feuerwehrbeamte in Baden-Württemberg werden nach dem LBesGBW besoldet. Die Grundgehälter richten sich nach Besoldungsgruppe (A8–A13) und Erfahrungsstufe. Hinzu kommen feuerwehrspezifische Zulagen, die das Nettoeinkommen spürbar erhöhen.
Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die eine Laufbahn bei einer Berufsfeuerwehr in Baden-Württemberg anstreben oder bereits im Einsatzdienst stehen — etwa bei den Feuerwehren in Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim oder Freiburg — und wissen möchten, was am Monatsende tatsächlich auf dem Konto landet. Wir ordnen die aktuellen Grundgehaltstabellen ein, erklären die wichtigsten Zulagen und zeigen an einem Rechenbeispiel, wie sich das Bruttogehalt zusammensetzt.
Wichtig vorab: Die Besoldung ist Ländersache. Baden-Württemberg regelt sie im Landesbesoldungsgesetz (LBesGBW), dessen Tabellen sich vom Bund und von den übrigen Ländern unterscheiden. Wer Angebote aus mehreren Bundesländern gegeneinander abwägt, findet einen bundesweiten Überblick in unserem Ländervergleich; einen allgemeinen Einstieg ins Thema bietet der Ratgeber Feuerwehr-Gehalt.
Besoldungsgruppen Feuerwehr Baden-Württemberg 2026
Die folgende Tabelle zeigt das Grundgehalt (brutto, ohne Zulagen) in drei Erfahrungsstufen je Besoldungsgruppe.
Worauf diese Tabelle beruht
Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg, Stand 1. April 2026 — einschließlich der linearen Anhebung um 2,82 Prozent.
Was sich ändert
Die Anhebung um 2,82 Prozent zum 1. April 2026 ist beschlossen und wird seit den August-Bezügen 2026 ausgezahlt. Weitere Schritte: +2,0 Prozent zum 1. März 2027 und +1,0 Prozent zum 1. Januar 2028.
Rechtsstand geprüft am 7. September 2026. Maßgeblich ist stets die amtliche Besoldungstabelle des Dienstherrn.
| Besoldungsgruppe | Dienstgrad | Eingangsstufe (Stufe 1) (€) | Stufe 5 (€) | Höchststufe (€) |
|---|---|---|---|---|
| A8 | Oberbrandmeister (Eingangsamt) | 3.302,04 | 3.781,13 | 4.100,47 |
| A9 | Hauptbrandmeister | 3.480,07 | 3.991,30 | 4.342,82 |
| A10 | Erster Hauptbrandmeister bzw. Brandoberinspektor | 3.737,00 | 4.392,05 | 4.838,21 |
| A11 | Brandamtmann (Eingangsamt gehobener Dienst) | 4.108,34 | 4.787,90 | 5.368,64 |
Stand der Tabellenwerte: Tabelle ab 01.04.2026, vom Land vorgriffsweise gezahlt; das Gesetz wird im Oktober 2026 im Landtag erwartet (Quelle: Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg). Ein Brandmeisteramt in A7 gibt es in Baden-Württemberg seit Dezember 2022 nicht mehr.
So liest du die Tabelle: Die Besoldungsgruppe (A8 bis A11) steht für das Amt und steigt mit jeder Beförderung. Die Erfahrungsstufe wächst innerhalb einer Gruppe automatisch mit der Dienstzeit — Stufe 1 ist der Einstieg, die Höchststufe wird erst nach vielen Dienstjahren erreicht. Zwischen Stufe 1 und Höchststufe der Gruppe A8 liegen so rund 798 € Unterschied, allein durch Berufserfahrung. Die genannten Werte sind Bruttogrundgehälter ohne Zulagen und bilden das Fundament, auf dem alle weiteren Gehaltsbestandteile aufbauen. Innerhalb Baden-Württembergs gilt das Grundgehalt landesweit einheitlich — regionale Abweichungen zwischen den Städten gibt es hier nicht. Wie groß der Abstand zu anderen Ländern ausfällt, zeigt der Abschnitt zur bundesweiten Einordnung weiter unten.
Feuerwehrspezifische Zulagen in Baden-Württemberg
Zum Grundgehalt kommen mehrere Zulagen, die für Feuerwehrbeamte typisch sind:
| Zulage | Monatsbetrag (ca.) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Feuerwehrzulage | 132,69 € (nach 2 Jahren; 66,35 € im 1. Jahr) | Aktiver Feuerwehrdienst (§ 49 LBesGBW) |
| Wechselschichtzulage | 100 € neben der Feuerwehrzulage (voller Satz 200 €; seit Juli 2026 vorgriffsweise rückwirkend ab 01.04.2026 gezahlt, bis zur Verkündung rechtlich 102,26 € bzw. 51,13 €) | Ständiger Wechselschichtdienst mit durchschnittlich mindestens 40 Nachtdienststunden je fünf Wochen (§ 17 EZulVOBW); Bereitschaftsdienst zählt nicht |
Anders als das Grundgehalt sind Zulagen an konkrete Voraussetzungen geknüpft: Die Feuerwehrzulage setzt aktiven Einsatzdienst voraus und steigt nach zwei Jahren von 66,35 € auf 132,69 € (§ 49 LBesGBW, Anlage 14). Die Wechselschichtzulage gibt es nur bei ständigem Wechselschichtdienst mit Nachtschichten und neben der Feuerwehrzulage nur zur Hälfte (§ 17 Abs. 4 EZulVOBW). Eine eigene Zulage für Atemschutzgeräteträger kennt das baden-württembergische Besoldungsrecht nicht. Fällt eine dieser Voraussetzungen weg, entfällt auch die jeweilige Zulage. Deshalb kann das tatsächliche Bruttogehalt von Kollege zu Kollege unterschiedlich ausfallen, selbst bei gleicher Besoldungsgruppe und Stufe.
Ein Oberbrandmeister (A8, Stufe 5: 3.781,13 €) in Baden-Württemberg kommt mit Feuerwehrzulage (132,69 €) und halber Wechselschichtzulage (100 €, vorgriffsweise) damit auf ein monatliches Bruttogehalt von ca. 4.014 € — zuzüglich etwaiger Kinderzulage und Familienzuschlag.
Sonderzahlung und Jahreseinkommen
In Baden-Württemberg ist die frühere Sonderzahlung ins monatliche Grundgehalt integriert. Das Grundgehalt (A8 Höchststufe, Eingangsamt der Feuerwehr) ergibt ein Jahresbrutto von ca. 49.200 € — zuzüglich Zulagen.
Weil es kein separates „Weihnachtsgeld“ mehr gibt, verteilt sich der Betrag gleichmäßig über zwölf Monate — das Monatsgehalt fällt dadurch etwas höher aus als in Ländern mit gesonderter Jahressonderzahlung, während das reine Jahresbrutto vergleichbar bleibt. Für einen belastbaren Netto-Vergleich zählen am Ende immer alle Bausteine zusammen: Grundgehalt, Zulagen, Familienzuschlag sowie das Krankenversicherungssystem des jeweiligen Dienstherrn.
Einordnung: höchster Einstieg bei der Feuerwehr
Baden-Württemberg zählt zu den am besten besoldenden Ländern. Weil der mittlere Feuerwehrdienst dort erst in A8 beginnt, liegt das Einstiegsgehalt der Feuerwehr bundesweit vorn.
Im bundesweiten Vergleich startet die Feuerwehr in Baden-Württemberg als Oberbrandmeister in A8 mit ca. 3.302 € (Stufe 1, Tabelle ab 01.04.2026, vorgriffsweise gezahlt). In den anderen Ländern beginnt die Laufbahn in A7 – etwa in Nordrhein-Westfalen mit ca. 3.216 €, in Brandenburg mit ca. 2.891 €. Die Spanne beim Einstieg beträgt damit gut 410 € im Monat.
Über eine gesamte Laufbahn summiert sich dieser Abstand zu einem beträchtlichen Betrag — ein Grund, warum sich der genaue Blick auf das Bundesland lohnt. Eine Gegenüberstellung aller Länder findest du in unserem Bundesländer-Vergleich; weitere Ratgeber rund um Beruf und Karriere sammelt unser Magazin.
Beförderung und Aufstiegswege
In Baden-Württemberg gilt — wie bundesweit — das Laufbahnprinzip:
- Mittlerer Dienst: Eingangsamt Oberbrandmeister (A8), Beförderungsämter Hauptbrandmeister (A9) und Erster Hauptbrandmeister (A10)
- Gehobener Dienst: Eingangsamt Brandamtmann (A11) nach Bachelor und zwei Jahren Vorbereitungsdienst, bis Brandoberamtsrat (A13)
- Höherer Dienst: Brandrat (A13/A14) bis Branddirektor (B-Besoldung) — Studium Pflicht
Jede Beförderung erhöht das Grundgehalt und ist an Dienstzeit, Leistungsbeurteilung und freie Planstellen geknüpft. In der Praxis bedeutet das: Wer im mittleren Dienst startet, verbessert sein Einkommen zunächst vor allem über die Erfahrungsstufen, während der Sprung in eine höhere Besoldungsgruppe an eine frei werdende Planstelle gebunden ist. Der Wechsel in den gehobenen oder höheren Dienst setzt in der Regel eine formale Qualifikation voraus und wird entsprechend höher besoldet.
Häufige Fragen zur Feuerwehr-Besoldung in Baden-Württemberg
Wie viel verdient ein Oberbrandmeister (A8) in Baden-Württemberg?
Ein Brandmeisteramt in A7 gibt es in Baden-Württemberg seit Dezember 2022 nicht mehr; der mittlere Feuerwehrdienst beginnt als Oberbrandmeister in A8. Das Grundgehalt beginnt laut aktueller Tabelle (Tabelle ab 01.04.2026, vorgriffsweise gezahlt) bei rund 3.302,04 € in Stufe 1, liegt in Stufe 5 bei etwa 3.781,13 € und erreicht in der Höchststufe 9 rund 4.100,47 € — jeweils brutto und ohne Zulagen. Feuerwehrzulage und Wechselschichtzulage kommen gegebenenfalls hinzu.
Welche Zulagen bekommen Feuerwehrbeamte in Baden-Württemberg?
Typisch sind die Feuerwehrzulage (132,69 € nach zwei Jahren, 66,35 € im ersten Jahr, § 49 LBesGBW) und die Wechselschichtzulage im ständigen Wechselschichtdienst: seit Juli 2026 vorgriffsweise 200 € (rückwirkend ab April 2026), neben der Feuerwehrzulage die Hälfte, also 100 € (§ 17 EZulVOBW). Eine eigene Atemschutzzulage gibt es nicht. Die Zulagen werden nur gezahlt, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Habe ich in Baden-Württemberg Heilfürsorge oder Beihilfe?
In Baden-Württemberg gilt für den Einsatzdienst der Feuerwehr grundsätzlich Heilfürsorge (§ 79 LBG BW). Viele Städte haben sie jedoch durch Beihilfe plus Zuschuss zur Krankenversicherung abgelöst — ob Heilfürsorge oder Beihilfe gilt, hängt vom Dienstherrn (der Stadt) ab. Wo Beihilfe gilt, ist eine ergänzende private Krankenversicherung nötig (ca. 80–150 €/Monat für junge Beamte).
Wann gehen Feuerwehrbeamte in Baden-Württemberg in Pension?
Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst gehen in Baden-Württemberg mit 60 Jahren in den Ruhestand (§ 36 Abs. 3a LBG BW). Wer mit 20 einsteigt und 40 Jahre Dienst absolviert, erreicht den maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 %. Die Lebenshaltungskosten sind in vielen BW-Städten (außer Stuttgart) moderat.
Wie ist das Höchstalter für Bewerbungen in Baden-Württemberg?
Das Höchstalter liegt in Baden-Württemberg bei 36 Jahren. BW liegt im Mittelfeld — Stuttgart, Freiburg, Mannheim, Karlsruhe und weitere Städte haben eigene BFs. Wer erst mit 30+ ernsthaft überlegt, sollte schnell handeln — das Einstellungsverfahren dauert 6–12 Monate.
Lohnt sich ein Wechsel von einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg?
Ein Bundesland-Wechsel als Beamter erfordert in der Regel eine Neuanstellung (nicht einfach Versetzung). Die Gesamtrechnung muss stimmen: Grundgehalt + Krankenversicherungssystem + Lebenshaltungskosten + Pensionsalter. Wer in Grenznähe lebt, sollte beide Seiten vergleichen, bevor er sich entscheidet.
Weiterführende Artikel:
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) – Anlage 1 (Eingangsämter A 8 und A 11), § 49 und Anlage 14 (Feuerwehrzulage)
- Erschwerniszulagenverordnung Baden-Württemberg (EZulVOBW) – § 17 Wechselschichtzulage
- Landesamt für Besoldung und Versorgung – vorgriffsweise Zahlung der Anpassung zum 01.04.2026
- Landesamt für Besoldung und Versorgung – Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg — Gehaltstabellen
- Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
Rechtsstand: September 2026 (Normtexte am 25.09.2026 abgerufen).