Die Besoldung bei der Berufsfeuerwehr ist Beamtenrecht – kein Tarif, kein Lohn. Das Besoldungssystem unterscheidet zwei Laufbahngruppen mit klar definierten Besoldungsgruppen von A7 bis A16. Hinzu kommen Zulagen, Sonderzahlungen und Beihilfe.
Beamtenbesoldung – die Grundprinzipien
Feuerwehrbeamte werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) oder dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz besoldet. Seit der Föderalismusreform 2006 regeln die meisten Länder die Besoldung selbst – daher gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Gehaltsniveaus.
- Grundgehalt: Richtet sich nach Besoldungsgruppe (A7–A16) und Erfahrungsstufe (1–8)
- Zulagen: Feuerwehrzulage, Atemschutz, Wechselschicht, Erschwerniszulagen
- Sonderzahlungen: Jährliche Sonderzuwendung („Weihnachtsgeld“), in manchen Ländern Urlaubsgeld
Laufbahngruppe 1 – mittlerer Dienst
| Dienstgrad | Bes.-Gruppe | Grundgehalt Stufe 3 (Bund) |
|---|---|---|
| Brandmeister | A7 | ca. 2.500 € |
| Oberbrandmeister | A8 / A9 | ca. 2.620–2.720 € |
| Hauptbrandmeister | A9m | ca. 2.780 € |
Laufbahngruppe 2 – gehobener/höherer Dienst
| Dienstgrad | Bes.-Gruppe | Grundgehalt Stufe 3 (Bund) |
|---|---|---|
| Brandinspektor | A9+Z / A10 | ca. 2.900 € |
| Oberbrandinspektor | A11 | ca. 3.180 € |
| Brandamtmann | A12 | ca. 3.370 € |
| Brandoberrat | A13 | ca. 3.600 € |
| Brandrat / Branddirektor | A14–A16 | ab 4.000 € |
Erfahrungsstufen
Innerhalb jeder Besoldungsgruppe gibt es bis zu 8 Erfahrungsstufen. Der Aufstieg erfolgt automatisch nach festgelegten Zeiträumen (2–5 Jahre je Stufe). Nach ca. 25 Dienstjahren hat man die höchste Stufe erreicht.
Sonderzahlungen und Beihilfe
Beamte erhalten i.d.R. einmal jährlich eine Sonderzuwendung (Betrag variiert je Bundesland). Dazu kommt die Beihilfe – der Staat übernimmt 50–70 % der Krankheitskosten, weshalb die meisten Beamten eine ergänzende private Krankenversicherung (PKV) abschließen.
Häufige Fragen
Warum gibt es so große Gehaltsunterschiede zwischen den Bundesländern?
Seit der Föderalismusreform 2006 legen die Länder ihre Besoldung eigenständig fest. Bayern hat die Tabellen stärker angehoben als Ostdeutsche Länder – daher klafft der Unterschied bei A7 inzwischen bei über 100 € pro Monat.
Gibt es auch Tarifbeschäftigte bei der Berufsfeuerwehr?
Ja, in einigen Positionen (z.B. Verwaltung, Werkstatt, Leitstelle). Diese werden nach TVöD entlohnt, haben aber keine Beamtenrechte wie Pension oder Unkündbarkeit.
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Das Besoldungssystem verstehen: LBesG, Stufen, Erfahrungszeiten
Die Feuerwehrbesoldung basiert auf dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG) — jedes Bundesland hat ein eigenes. Das Grundprinzip ist überall gleich:
- Besoldungsgruppe (A7, A8 usw.): Hängt vom Amt (Dienstgrad) ab — nicht von der Leistung
- Erfahrungsstufe (1–8): Steigt automatisch mit der Dienstzeit — Leistungsstufen sind möglich, aber selten
- Zulagen: Kommen on-top — Wechselschicht, Atemschutz, Feuerwehr-Funktionszulage
- Familienzuschlag: Extra für Verheiratete und Kinder — ca. 140–250 €/Monat je Kind (Bundesland)
Warum unterscheiden sich die Bundesländer so stark?
Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Bundesländer für ihr Beamtenrecht vollständig selbst zuständig. Das führt zu:
| Abstand | Faktor |
|---|---|
| Zwischen höchstem (Hamburg) und niedrigstem (Sachsen-Anhalt) A7 | ca. 12–15 % |
| Gleiche Qualifikation, 20 km Entfernung (Grenzregion) | Kann 200+ € Monatsunterschied bedeuten |
| Heilfürsorge-Vorteil (NRW) vs. Beihilfe (Bayern) | Effektiv ca. 150–250 €/Monat |
Häufige Fragen zur Feuerwehr-Besoldung
Wird die Besoldung regelmäßig erhöht?
Ja — Besoldungserhöhungen werden typisch alle 1–2 Jahre tarifverhandelt und gesetzlich festgelegt. 2024 und 2025 gab es in vielen Bundesländern Erhöhungen von 4–8 %. Gleichzeitig steigen auch Pensionen mit — das dynamisiert die Altersversorgung.
Kann ich mit dem Feuerwehrgehalt ein Haus bauen oder kaufen?
In bestimmten Regionen ja — außerhalb der Ballungszentren ist eine BF-Besoldung ausreichend für Finanzierung, besonders ab A9m. In München oder Hamburg ist das schwieriger — viele Beamten wohnen im Umland und pendeln.
Gibt es Erfolgsprämien oder Bonuszahlungen?
Im Beamtenverhältnis grundsätzlich nicht — keine Boni wie in der Privatwirtschaft. Was es gibt: Leistungsstufen (einmalige Gehaltserhöhung bei besonderer Leistung, selten), Leistungsprämien (einmalige Zahlung) — aber das sind Ausnahmen, keine Regel.
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